Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäferssohn

Schäferssohn

, m.

Sohn eines Schäfers 
  • daß ... die schaͤfers-soͤhne, wann sie sich ehrbar und redlich verhalten, obschon ihre vaͤter die verreckten schaafe abgezogen haͤtten, in alle und jede zunfften ... angenommen ... werden sollen
    1637 Friedenberg,TractJurPract. II 2 S. 156