Schäferversammlung, f.
Schäferversammlung, f.
wie Schäfertag
vgl.
Schäferordnung
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sollen sie [obmeistere] ... bey ihren tragenden pflichten ... neben andern klagden mehr auf hernach bestimmten tag (worunter die gantze schaͤfer versammlung ... verstanden) zu eroͤrtern und zu rechtfertigen schuldig seyn1651 Reyscher,Ges. XIII 105 Faksimile