Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäferzunft

Schäferzunft

, f.

den Handwerkszünften nachgebildeter Zusammenschluss der Schäfer 
  • die gesambten maister der schäferzunft 
    1685 Hornberger,Schäfer 227
  • Ernst Ludwig, landgraf zu Hessen ... thun jedermänniglich kund und zu wissen, wasmaßen wir ... für gut und nützlich ermessen, in unsern fürstlichen landen eine schäfer-zunft ... aufzurichten und einzuführen
    1736 Hornberger,Schäfer 51
  • es soll daher keinem eine heerde anvertraut werden, der nicht von den ober- und kerzenmeistern der schaͤferzunft tuͤchtig erfunden und zuweilen dem forstamte vorgestellt worden
    1785 Fischer,KamPolR. II 771
unter Ausschluss der Schreibform(en):