Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäflergesinde

Schäflergesinde

, n.

Kollektivbezeichnung für Schafhirten
  • befehlen wir euch ... daß ihr wider obbemeldte land-fried-bruͤchige leute, vonehmlich aber wider das herrenlose streichende schaͤfler-gesind, correspondiret
    1673 CAustr. III 200
  • damit aber unter dem schaͤfler-gesind bessere ordnung gepflantzet ... werde, ... wollen wir, daß hinfuͤhro keine herrschafft einigen schaͤffler-meister, welcher nicht von derjenigen herrschafft, allwo er vorhero gedienet, einen glaubwuͤrdigen abschied aufzuzeigen hat, noch auch die schaͤfler-meister einigen knecht, so nicht ... mit einem guten abschiede versehen ist, zu diensten aufnehmen
    1673 CAustr. III 200
unter Ausschluss der Schreibform(en):