Schäft, n.
Schäft, n.
Geschäft, Angelegenheit, Vorgang
I
letztwillige Verfügung
vgl.
schaffen (XII)
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[schließen Kinder vor dem 25. Lebensjahr ohne Einwilligung der Eltern eine Ehe,] mogendt ire eltern sie deßhalb inn jren schefften nit enterben1510 Asperg/Fischer,Erbf. II 176 Faksimile
II
Geschäft, Angelegenheit, Vorgang; mit negativer Konnotation: Machenschaft
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mit kopende ... unde mit anderen schefften1491 Rechtsabecedarium/Schiller-Lübben IV 60 Faksimile
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were es, daß wir ... also schnoͤde wuͤrden, ... daß wir darzů theten oder schaͤfften gethan werden, heimlichen oder offenlichen, mit rath oder that, worten oder werken, das der vorgenannt vnser herr, herr N. seine nachkommen an dem stifft zu N. ... an jhrem leibe geschaͤdigt wuͤrden1568 Zwengel 98r Volltext (und Faksimile)
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ein provest der schefte, prepositus rerumoJ. Schiller-Lübben IV 60 Faksimile