Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schäften
Artikel davor:
schaftangehörig
Schaftauschen
schaftbar
Schaftbusch
Schaftbuße
Schaftdonnerstag
schafteigen
Schafteigengut
Schafteigenleute
schaften
schäften
, v.
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2Schaft (I) von jm. fordern, hier: unrechtmäßig
- der da ein bedeman ist vnd geporn ist anders wo, mit sack vnd mit summern zu dhienen, den ensoll auch niemandts mehe scheffen noch bedenMitte 14. Jh.? Untermosel/GrW. II 373Faksimile (ca. 210 KB)
- sint die herren v. K. schuldig dye lude zu beschirmen vnd zu behuden vor gewalt vnd vor vnrecht, vor brant vnd vor raup, vnd das si nyeman vahe, noch turne, noch schecze, noch schefteoJ. Saarland/GrW. II 35Faksimile (ca. 261 KB)
Artikel danach:
Schafter
Schäfter
Schafteven
Schaftfeld
Schaftfrucht
schaftgebig
Schaftgefälle
1Schaftgeld
2Schaftgeld