Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäfter
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schaftbar
Schaftbusch
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Schaftdonnerstag
schafteigen
Schafteigengut
Schafteigenleute
schaften
schäften
Schafter
Schäfter
, m.
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zu
1Schaft
I
Hersteller von Lanzen- und Büchsenschäften, auch anderen hölzernen Waffenteilen?
bdv.:
Schifter
- wann die schaͤffte auff dem walde außgehauen, [soll] der renth-cammer durch den schaͤffter ... anzeige geschehen1696 HessSamml. III 404Faksimile (ca. 461 KB)
- es soll auch außer denen buͤchsenmachern und schaͤftern keiner, obgemeldte arbeit [Werkstücke für die Büchsenmacher] zu machen ... befugt seyn1783 NCCPruss. VII 2529Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin