Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schäftig

schäftig

, adj.

schäftige Not geschäftlicher Hinderungsgrund
  • [wenn U. selbst verhindert ist, durch] scheftige [Not selbst Leistung zu tun, soll er an seiner statt vier Edle schicken]
    1382 ZWirtFrk. 8 (1868/70) 304