Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäftiger
Artikel davor:
schaftgebig
Schaftgefälle
1Schaftgeld
2Schaftgeld
schaftgültig
Schaftgut
Schafthafer
Schaftherr
Schafthuhn
schäftig
Schäftiger
, m.
I
Person, die einem Geschäft nachgeht, hier zur Charakterisierung des Stadtbürgers
II
Person, die ein Testament errichtet
bdv.:
Geschäftiger (II)
vgl.
schaffen (XII)
- die mündlichen geschäft ... beschehn ... volgender gestalt, das der schäftiger fünf angesessen ... männer zue sich beruefe, denselben seinen lezten willen ... anzaige, mit bith das sie dessen eingedenkh und zeuge sein ... wöllen1599 NÖLREntw. III 4 § 1