Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schärfe
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(Scharfcocke)
Schärfe
, f., auch n.?
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I
Eigenschaft, gut zu schneiden oder zu verkleinern, auch der scharfe Gegenstand selbst, eine Spitze; jn. von seiner rechten Schärfe (vermutlich: des Mühlsteins) treiben "die Ordnung, in der den Mühlgästen aufgewartet wird, mißachten" (Lasch-Borchling)
- wer sich von dem rechten zu dem unrechten keret, den sal der keiser wieder dun keren mit der scharpe synes swertes1. Hälfte 14. Jh. KlKaiserr.(Munzel) II 88
- welk man dem anderen van syner rechten scherpe drift, da he uppe malen schal, de scal dat wedden mit ses penninghen unde teyn schillingen1375 HambZftRolle 26Faksimile (ca. 58 KB)
II
Härte, unnachsichtige Strenge, strenge Genauigkeit
vgl.
1Milde (I)
- das dieihenigen so conspirationes unnd auffrur in der universitet machen ... nach scherffe der rechte gestrafft werden1507 LeipzUnivUB. 323Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- sobalde er die ocht vber sich nome, muste er auch die ferlikeit des echters tragen vnd scherff der gericht ... erleiden1510 GörlitzRatsAnn. I/II 63Faksimile - in Google Books
- welcher ... in solchem diebstal betreten ... würde, der sol ohn alle gnaden, nach der schärffe des rechtens peinlichen gestrafft werden1548 ZinnbgwO. 121Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wann gleich dem zinßmann ... die frucht mißraten, so ist der doch nichts weniger dem grundherren ... schuldig. doch pflegen in obbemelten fällen die grundtherren mehr die bescheidenheit dann die schörff zu gebrauchen1552 Walther,Trakt.(Ri.) 18Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- welche das unser mandat und verbot in vergessenheit stellen ... und übertretten, ... sollen ... mit allem ernst der scherpf nach gestrafft werden1567 Moser,KreisAbsch. I 443Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [K.D. hat e. Kind durch harte Arbeit abgetrieben:] so möchte woll gesagt werden, das sie nach schärpfe der recht in die ordentliche straff der kindermörderin gefallen sey1580 Roetzer,KindNürnb. 140
- damit hinfürann dergleichen gewaldthättige eingrief ... verhietet werden mögen, so sollen unsere nachgesetzete obrigkheiten hierin sondere schärpfe brauchen, und ieden ... gewalt wenigist umb 100 fl taxirn1654 NÖLO. V 2, 8 § 5
- daß [wenn] zwo straffen uͤber eine ubelthat ... vorgesehen, der richter die milde der schaͤrffe vorziehen, und also die lindere ... erkennen sollNÖLGO. 1656(CAustr.) 678Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wehr wissentlich ... einen marchstein vertilgt ... der solle nach der schörpfe gestrafft werten1659 Waldviertel/ÖW. VIII 570Faksimile (ca. 46 KB)
- sollen die von Wienn ... mit ernst und schaͤrffe darob seyn, daß von der stadt ... die vagirende mißiggaͤnger ... außgerottet, und vertilget werde1696 CAustr. I 468Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die obrigkeit ... wird ... die ungehorsamen nach der schärpfe strafen1764 GasterLsch. 481Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- in geringeren, oder zweifelhaften straff-fällen [ist] die gelindigkeit der schärffe vorzuziehen1769 CCTher. 7 § 3Faksimile - in Google Books
- die schärfe der kriegesstrafen1771 Zincke,KriegsRGel. 59Faksimile (ca. 75 KB)
- niederträchtigkeiten, die anwendung der schärffe nöthig machen, wenn nicht diese ungezogene jugend verwilderen ... sollen1772 RheingauLändlRQ. 113
- die richter sollen ... unter keinem erdenklichen vorwande ... einer von der schärfe der rechte unterschiedenen billigkeit, oder eines widrigen gebrauchs u. d. gl. von ... dieser gerichtsordnung abweichen1781 ÖstAGO. § 437
- unfug [wird] zwar nach den ... geltenden grundsätzen bestraft, inzwischen jedoch in der beahndung einige mehrere schärfe ... bewiesen1803 RepRecht XI 149
III
Heftigkeit, Rigorosität
- wo aber schrifftliche geferliche vnzimlich betroung ... gescheenn, daruff mag man nach scherpff vnnd gestalt derselbenn wort vnnd sachenn, ferner gepurlich frag ... furnemenn1507/32 BambCorr. 134
IV
Folter, peinliche Frage, auch speziell der höchste Grad der Tortur; mit Schärfe angreifen foltern
- nachdem er mit dem scherff angriffen und peinlich gefraget worden, hat ehr bekanth1412 ZerbstFemb. 62
- nicht alleine ynn der gute, sunder auch mit der scherff, so es die not erforderen wolle, mit dem gesatzten zu reden1510 GörlitzRatsAnn. I/II 17Faksimile - in Google Books
- das ein richter ... in peinlichen sachen ... den gezeugen mit der scherffe mag fragen lassen1561 Rotschitz 49rFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- darnach hott mhan den scharfrichter wieder zu ihr gehen lassen, das ehr die scherfe kegen ihr vornhemen solte1576 BrandenbSchSt. I 671
- ist die gefangene G. L. als sie ... mit der schärffe anderweit angegriffen, und peinlich gefraget worden, uff ihr verneinen ... vorblieben1614 Carpzov,PractNov. I 339Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- mit der schärfe angreifen: den grösten und empfindlichesten grad der tortur gebrauchen1762 Wiesand 947Faksimile - in Google Books