Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schärfigkeit

Schärfigkeit

, f.

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wie Schärfe (II) 
  • befehlen wir dabey allen und jeden, daß sie in den peinlichen fragen ... weder zu wenig, noch zuviel thun, noch auch sich einiger widerrechtlichen schaͤrff- oder guͤtigkeit anmassen
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 727