Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schärpe

Schärpe

, f.

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breite Binde als Teil der Amts- oder Offizierskleidung
  • es haben ihre kgl. mayestät ... anbefohlen, daß bey dero ... troupen die feldzeichen ... grüne, mithin auch die schärpen der offiziere grasgrün mit gold oder silber ... sollen geführt werden
    1743 UnserHeerÖst. 129
  • das heergewedde ... in dem preußischen bey officiers die scherpe und der ringkragen
    1785 Fischer,KamPolR. I 496
  • die gesetzgebenden räthe haben zu bestimmung der amtskleidung für die beamten und die cantonsobrigkeiten folgendes beschlossen: ... costume der cantons(verwal)ter. ein kleid nach belieben, eine rothe schärpe, ein runder hut
    1798 AktSammlHelvet. I 1070
  • costume der cantonsrichter. ein kleid nach belieben, eine schärpe von zwei farben, grün und gelb; sie wird über die rechte schulter zur linken hüfte getragen
    1798 AktSammlHelvet. I 1070
  • die amtskleidung der öffentlichen ankläger bei den cantonsgerichten ist ... schwarz, mit einer strohgelben schärpe, um den leib gewunden
    1798 AktSammlHelvet. III 806
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