Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schärpe
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Scharn
Schärpe
, f.
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breite Binde als Teil der Amts- oder Offizierskleidung
- es haben ihre kgl. mayestät ... anbefohlen, daß bey dero ... troupen die feldzeichen ... grüne, mithin auch die schärpen der offiziere grasgrün mit gold oder silber ... sollen geführt werden1743 UnserHeerÖst. 129
- das heergewedde ... in dem preußischen bey officiers die scherpe und der ringkragen1785 Fischer,KamPolR. I 496Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die gesetzgebenden räthe haben zu bestimmung der amtskleidung für die beamten und die cantonsobrigkeiten folgendes beschlossen: ... costume der cantons(verwal)ter. ein kleid nach belieben, eine rothe schärpe, ein runder hut1798 AktSammlHelvet. I 1070
- costume der cantonsrichter. ein kleid nach belieben, eine schärpe von zwei farben, grün und gelb; sie wird über die rechte schulter zur linken hüfte getragen1798 AktSammlHelvet. I 1070
- die amtskleidung der öffentlichen ankläger bei den cantonsgerichten ist ... schwarz, mit einer strohgelben schärpe, um den leib gewunden1798 AktSammlHelvet. III 806