Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schätzersche
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Schätzersche
, f.
wie Schätzerin
vgl.
Käufersche (I)
- [Nachlass-Inventar mit Angabe des Wertes, der durch die] geschworene käufersche und schätzersche, die ehrbare matrone [H.Z. festgestellt wird]1518 NrhAnn. 76 (1903) 184
- haben dieselbe zwen hern canonichen ... begert van der erbaren A.P., geschworen schetzerschen in der stadt Collen ... in macht ires eedes schetzen und taxieren lassen1564 WestdZ. 5 (1886) 355