Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schätzersche

Schätzersche

, f.

wie Schätzerin 
  • [Nachlass-Inventar mit Angabe des Wertes, der durch die] geschworene käufersche und schätzersche, die ehrbare matrone [H.Z. festgestellt wird]
    1518 NrhAnn. 76 (1903) 184
  • haben dieselbe zwen hern canonichen ... begert van der erbaren A.P., geschworen schetzerschen in der stadt Collen ... in macht ires eedes schetzen und taxieren lassen
    1564 WestdZ. 5 (1886) 355