Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schätzmann
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schätzig
Schatzkammer
Schatzkasten
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(Schatzkastenherr)
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Schatzkosten
Schatzleute
Schätzleute
Schätzlohn
Schätzmann
, m.
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wie Schätzer (I)
- wann ... der ... leichnamb ... bestättet, solle der richter mit zueziechung ... zwaier unpartheiischer schäzmänner ... die schäzung [des Nachlasses] ... vor die hand nemben1654 OÖsterr./ÖW. XIV 276