Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schätzmeister
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Schätzleute
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schatzmäßig
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Schätzmeister
, m.
wie Schätzer (I)
- die schetzmeister, die den schatz vmbsetzen jedem einem nach seiner gebuhr, wie die morgenzahl ausweist1586 NrhAnn. 16 (1865) 79
- zalt ich den A.L. und S.G., beede burgerliche goldschmid und geschworne schätzmeister alhie, ihr gebürnuss schätzgelt, benentlichen 3 fl.1614 JbKunsthistKaiserh. 18 (1897) p. 173Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- schatzmeister ... der da schaͤtzet ... impositeurs1711 Rädlein 767Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die kaufhaus meister ... schaͤtzmeister der floßen und bortenholzKurmainzHofKal. 1770 S. 97
- es muß [bey errichtung des inventariums] eine ordentliche eintheilung in die rubricken gemacht, jedes stuͤck genau aufgeschrieben, mit beyziehung des geschwornen schaͤtzmeisters geschaͤtzt ... werden1780 SteirEinl. 50Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg