Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schätzmeister

Schätzmeister

, m.

wie Schätzer (I) 
  • die schetzmeister, die den schatz vmbsetzen jedem einem nach seiner gebuhr, wie die morgenzahl ausweist
    1586 NrhAnn. 16 (1865) 79
  • zalt ich den A.L. und S.G., beede burgerliche goldschmid und geschworne schätzmeister alhie, ihr gebürnuss schätzgelt, benentlichen 3 fl.
    1614 JbKunsthistKaiserh. 18 (1897) p. 173
  • schatzmeister ... der da schaͤtzet ... impositeurs
    1711 Rädlein 767
  • die kaufhaus meister ... schaͤtzmeister der floßen und bortenholz
    KurmainzHofKal. 1770 S. 97
  • es muß [bey errichtung des inventariums] eine ordentliche eintheilung in die rubricken gemacht, jedes stuͤck genau aufgeschrieben, mit beyziehung des geschwornen schaͤtzmeisters geschaͤtzt ... werden
    1780 SteirEinl. 50
unter Ausschluss der Schreibform(en):