Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schätzzeichen

Schätzzeichen

, n.

Zeichen der erfolgten Schätzung (I 1) 
  • dieselb tafel soll er folgend zu dem bank hängen, damit das schätzzeichen jederman sehen mag
    1573 SchwäbWB. VI Nachtr. 2923