Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäumerei
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Schäumerei
, f.
Betrügerei, Räuberei
- alle scheumerei und vorfangliche kaufmannschaft unter den bauern verbieten1615 Gutzeit,Livl. III 1 S. 103
- wenn man die ... eigennuͤtzigkeit dieses generalgouverneurs betrachtet: so scheint wohl obiges rescript sehr kluͤglich ausgewirket zu seyn, um seine erpressungen und schaͤumereyen mit desto weniger gefahr treiben zu koͤnnen1782 LivlJb. III 2 S. 497