Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäumerei

Schäumerei

, f.

Betrügerei, Räuberei
  • alle scheumerei und vorfangliche kaufmannschaft unter den bauern verbieten
    1615 Gutzeit,Livl. III 1 S. 103
  • wenn man die ... eigennuͤtzigkeit dieses generalgouverneurs betrachtet: so scheint wohl obiges rescript sehr kluͤglich ausgewirket zu seyn, um seine erpressungen und schaͤumereyen mit desto weniger gefahr treiben zu koͤnnen
    1782 LivlJb. III 2 S. 497