Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafbeschauer

Schafbeschauer

, m.

zur Schafbeschau bestellte Person
  • so sollen jedes orts befehlshaber und schultheisen allenthalben zween aufrichtige und sachverstaͤndige nachbarn zu schaafbeschauern (schaafmeister) verordnen und vereiden, welche mit allem ernst daran seyn sollen, daß die ... unreine staͤlle alsbald gesaͤubert und ... nicht wieder gebraucht ... werden
    1586 WeistNassau III 6
  • [hat ein Schäfer krankes Tier in seiner Herde bemerkt,] solle derselbe bey straf einer grossen frevel, solches ... dem vogt ... anzeigen, ... allermassen dann dasselbige von geschwornen schaaf-beschauern hinweg erkennt [werde]
    1651 Württemberg/Reyscher,Ges. XIII 107
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