Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafbeschauer
Artikel davor:
(Schadtat)
Schadung
Schadvokat
schadwirkend
Schadzaun
Schaf
Schafbauch
Schafbauer
Schafbede
Schafbeschau
Schafbeschauer
, m.
zur Schafbeschau bestellte Person
bdv.:
Schafmeister (II),
Schafschauer
- so sollen jedes orts befehlshaber und schultheisen allenthalben zween aufrichtige und sachverstaͤndige nachbarn zu schaafbeschauern (schaafmeister) verordnen und vereiden, welche mit allem ernst daran seyn sollen, daß die ... unreine staͤlle alsbald gesaͤubert und ... nicht wieder gebraucht ... werden1586 WeistNassau III 6Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- [hat ein Schäfer krankes Tier in seiner Herde bemerkt,] solle derselbe bey straf einer grossen frevel, solches ... dem vogt ... anzeigen, ... allermassen dann dasselbige von geschwornen schaaf-beschauern hinweg erkennt [werde]1651 Württemberg/Reyscher,Ges. XIII 107Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)