Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafbock

Schafbock

, m.

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I männliches Schaf; hier zur Zucht bestimmt
  • so weist man [Gericht], das die aptei zue E. ... der gemein zue S. geben und stellen ein farren, ein eber und vier schofbock zum faselviehe
    oJ. Pfalz/GrW. V 567
II Musikinstrument, dessen (erwerbsmäßiges) Spielen unehrlich macht
  • soll keiner sich unterfangen, unehrliche instrumenta, als da seyn sackspfeiffen, schafsböcke, leyern und triangeln, welcher sich oftmals die bettler zum sammlen der almosen ... gebrauchen, zu führen
    1653 Spitta,Bach I 144