Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafbrief
Artikel davor:
Schadvokat
schadwirkend
Schadzaun
Schaf
Schafbauch
Schafbauer
Schafbede
Schafbeschau
Schafbeschauer
Schafbock
Schafbrief
, m.
die Schafhaltung betreffendes Privileg
- weilen eine zeithero mehrmalen sich geeussert, daß diejenige, so wegen ihrer herrschafftlichen schafhoͤff, ausser ihrem district, vermoͤg erlangter schafbrief, in das land hin und wieder zu fahren berechtiget1688 Reyscher,Ges. XIII 667Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von schaaf halten. ... jedoch solle auch in übrige[n] eß beÿ de[n] alten schafbrieff sein verbleib hab[en]1695 Wüst,Policey IV 407