Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafferamt

Schafferamt

, n.

Amt, Position, Dienstobliegenheiten eines Schaffers (I) 
  • als mir [Schaffer] ... herr J.s abbt zu s. Pauls ... sein vnd seines gotshaws schafferambt zû der Vall mitsambt dem hawss vnd gericht darzu gehôrendt auf ain ganntz jar ... empholhen vnd gelassen hat
    1480 SPaulUB. 475
  • nochdem ... der ... briester ... sich verwilligt hat, eine cleine weyl vor zu sein dem schafferampt noch fleyssiger pet und anlangung des ... herrn pfarrers
    2. Hälfte 15. Jh. ZKulturg. 3 (1896) 213
  • fiat im [Schaffer in Innsbruck] das schafferambt mit der besoldung angeen zu lassen auf den tag kn. m. bewilligung und so man andern den vbrigen kreizer nit geben hat, in den auch nit zu geben
    1530 JbKunsthistKaiserh. 2 (1884) p. 135
  • so sollen auch zweene der bruͤder nach einander bei dieser zusammenkunfft das schaffer-amt verwalten, und zu besserer bestreitung der unkosten ein jeglicher von ihnen ein pfund erlegen
    1725 Staphorst,HambKG. I 2 S. 579
unter Ausschluss der Schreibform(en):