Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafhof

Schafhof

, m.

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Hofstätte einer Schäferei 
  • den gantzen thegeden to V. item 4 hoven 1 zedelhof vnde 1 schaphof vnd 1 kothof
    vor 1400 WolfenbüttelLHArch. Copb. Magnus II 1f. 150
  • so aber der schäfer auf gemeltem schafhof ... etlich felt der gemelte wüsten lehen daselbst pfergen und belegen würde, so hette ers zwee jahr nacheinander zu zackern und zu gebrauchen
    1570 ArchUFrk. 23 (1875/76) 418
  • es habe uͤbrigens ... commissarius einen loͤbl[ichen] anfang der verbesserung des cameralis bey dem schaaf-hoff und der schweizerey allschon gemacht
    Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 531
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