Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafmeister
Artikel davor:
Schäfler
Schaflerei
Schäflergesinde
Schäflerhof
Schäflerknecht
Schäflermeister
Schaflosung
Schafmarkt
Schafmaut
(Schafmeiersche)
Schafmeister
, m.
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I
Vorsteher eines Schäfereibetriebs
bdv.:
Schäfermeister
vgl.
Schäferherr,
Schafpfleger
- [Lohnordnung:] eyn schapmester sal hebbin 100 schap, - 1 jar 1/2 m., eyn schap mid sinem lammen1445 GöttingenStat. 477Faksimile (ca. 118 KB)
- [Übschr.:] schaͤfer-ordnung, wie es die churfuͤrstl. haupt- und ambtleute mit denen schaafmeistern halten sollen1572 CCMarch. V 3 Sp. 1Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- schafmeister und schäfer bitten ihre kinder zu legitimiren, daß sie mögen in zunften kommen können1663 ProtBrandenbGehR. VI 807
- den freipferch genüßet allein der saltz- und schaafmeister sechs nächt, dem schäfer aber ist solcher bei dem letzten rueggericht weggesprochen worden1727 WürtLändlRQ. II 76Faksimile (ca. 52 KB)
- [ein] schafmeister [habe] aber sich mit umgefallenem viehe beflecket, und hierdurch [sei] dessen enkel zur zunft unfaͤhig gemacht worden1731 Cramer,Neb. 37 S. 2
- welche [von ritter-guths besitzeren erwehlet werden] ... die erhaltung und das aufnehmen grosser schaͤfereyen zu besorgen ..., an etlichen orten heissen sie schaaf-meister, denen ... unter-bediente zugeordnet seyn; dahingegen selbige, bey denen dorfs-gemeinden und eintzelnen bauren, nur hirthen und huthmaͤnner genennet werden1750 Klingner II 202Faksimile - in Google Books
- von allen ... schaaf-meistern, schaaf-hirten, knechten ... soll von jedem haupt schaaf-viehes ... 2 mgr. entrichtet, und dieses schaaf-schatzes halber kein unterschied ... gemacht werden1776 BrschwWolfenbPromt. II 558Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- das jährliche lohn eines schafmeisters steht aufs 7., 8. und 9. theil vom ertrage der schäferey1804 QBauernNdLaus. 226
II
wie Schafbeschauer
- so sollen jedes orts befehlshaber und schultheisen allenthalben zween aufrichtige und sachverstaͤndige nachbarn zu schaafbeschauern (schaafmeister) verordnen und vereiden, welche mit allem ernst daran seyn sollen, daß die ... unreine staͤlle alsbald gesaͤubert und ... nicht wieder gebraucht ... werden1586 WeistNassau III 6Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- damit den schaafmeistern um so mehr gehorsam geleistet werde und sie im stande seyen, allen schaden zu verhuͤthen, soll ihnen alle amtshuͤlfe erwiesen, und die ungehorsamen gebuͤhrend gestraft werden1586 WeistNassau III 7Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)