Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafnoß

Schafnoß

, n., f.

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Schaf
zu Noß
  • etzliche schafnösser, so zu erbauung unseres gotteshauses ... beschieden sind
    1525 NMittThürSächs. 14 (1878) 463
  • habe ich die vorschaffunge gethann, das eind unvorczoglich alle schaffnoszer der endenn auff dem forwerge in ew.f.gn. schefferey getrieben sollen werden
    1551 Diefenb.-Wülcker 832
  • das mir [pfarrherrn] hinfüro alle mein rindtviehe, schweine und ... 10 schafnößer freii sein sollen
    1623 ZThür. 2 (1857) 263
  • [dass] keinem ... hierüber ein mehreres, als wies iedwedern güther und acker zu tragen vermögen, an schaffen über winter zu halten nachgelassen werde, bey straffe 1 n ßo. von iedweder schaffnoß 
    1632 SchrLeipzig 10 (1911) 67
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