Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schafschere

1Schafschere

, f.

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Schere für die Schur der Schafe; auch als (angebliches) Hilfsmittel bei einer Art Ordal zur Überführung von Dieben (Beleg 1586)
vgl. Schafschur
  • wenn man ein diebstal erforschen wil, als denn nemmen sie eine siebe vnd ein schafscheren ... auff die scheren hengen sie das siebe, vnd zwo personen, eine so bestolen, die ander so die beschwerung thut, ergreiffen den runden ende an der scheren, vnnd halten also das siebe in der lufft ... hat er die that begangen, reget und beweget sich das siebe
    1586 TheatrdeVenef. 252
  • entlivede sich mit einer schapschere unnd stak sich de kele
    1590? Neocorus,Ditm. II 313
  • die hausir-patente werden nur auf einige wenige artikel des taͤglichen beduͤrfnisses ertheilt werden, als auf inlaͤndische ... sensen, sicheln, schaafscheeren, strohmesser
    1805 v.Berg,PolR. VII 534
unter Ausschluss der Schreibform(en):