Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schafschere

2Schafschere

, f.

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Abteilung von Schafen
  • ein jeder bohlsbesitzer mag auf jede mark goldes sechs stück rindvieh, ... zehn schafe und so viele pferde, als er füttern kann, haben. auch mag er ziegen halten; doch muß er solche in der schafscheere sich abkürzen lassen und zwar eine ziege für 2 schafe
    um 1700 Nerong,Willk. 44