Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafstall

Schafstall

, m.

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Stall für Schafe
  • als auch ... die schaffherrn, so den paurn jre schaff oder schaffstaͤll bstandßweiß hinlassen, ... zů der abthailung [der Schafe] getrungen worden, ... so ist unser mainung, das ... kainem mer zůgelassn werden soll, die schaf oder schaffstaͤll anderst dann auf drey jar anzedingen
    BairLO. 1553 IV 20, 5, 1
  • zu verhuͤtung der krankheit und der ansteckung ist verordnet, daß ... die schaafstaͤlle von den schwein- und federviehstaͤllen abgesondert seyn, und ... vor dem winter wohl gereinigt werden
    1785 Fischer,KamPolR. II 772
  • befrohndung zur herstellung und unterhaltung andrer gemeiner gebaͤude, hirtenhaͤuser, gemeiner schafstaͤlle, brunnen, wassergaͤnge
    1788 Thomas,FuldPrR. I 327
unter Ausschluss der Schreibform(en):