Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafstein

Schafstein

, m.

Stein zur Markierung der Grenze eines Schaf'triebs (II) 
  • gerechtigkeit ... daß ganze jahr zue waiden, dergestalt jedoch, daß der schäfer denjenigen district, [den] die acht sogenannte schaafsteine ... unterscheiden, vor die zeit, daß die gewässer im feld stehen, mit dem viehe zu betreiben... sich enthalten solle
    1696/1743 KirchheimW. 109 Anm. c
  • der stadt aber solle ... mit deren stechschafen dem herkommen gemäß bis an die schafsteine zu treiben unbenommen bleiben
    1736 Feuchtwangen/DRWArch.