Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaftauschen

Schaftauschen

, n.

betrügerischer Tauschhandel mit Schafen
  • [vereidigte Aufpasser haben die Pflicht,] vf das verdechtige heimliche schaafftauschen vnd parthieren der hirdten vnd schöffer vleißige acht zugeben
    1589 CCNass. I 1 Sp. 547
unter Ausschluss der Schreibform(en):