Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaftauschen
Artikel davor:
Schafschlachter
Schafschreiber
Schafschur
Schafstall
Schafstein
(Schafstück)
1Schaft
2Schaft
Schäft
schaftangehörig
Schaftauschen
, n.
betrügerischer Tauschhandel mit Schafen
vgl.
Partiererei
- [vereidigte Aufpasser haben die Pflicht,] vf das verdechtige heimliche schaafftauschen vnd parthieren der hirdten vnd schöffer vleißige acht zugeben1589 CCNass. I 1 Sp. 547Faksimile - in Google Books