Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaftbusch

Schaftbusch

, m.

zu einem Schaftgut (I)gehöriges Waldstück
  • daß sie [vogtleuth] vorgenant Claren gotteßhaus nebent ... schafftfruchten zu jeder fronfasten ... ein fouder holtz auß ihren gemeinen schafftbuschen ins closter zu liebern ... schuldich wehren
    1637 LuxembW.(Majerus) II 179