Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaftgefälle

Schaftgefälle

, n.

Einkünfte aus dem 2Schaft (I) 
bdv.: Schaftrente
  • ueber vorgemelten abgang hat der meyer noch an schaftkorn und weizen zu meines gnädigst. herrn antheil zu herbst gesäet und abgerechnet, die für schaftgefäll ingeschrieben und gerechnet hörend 2 malter 6 faß
    1553 Blieskastel 64