Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schaftpflichtig
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Schaftherr
Schafthuhn
schäftig
Schäftiger
Schaftkorn
Schaftlege
Schäftlein
Schaftmann
Schaftmaß
Schaftmeier
schaftpflichtig
, adj.
von einem Gut: mit der Abgabe des 2Schafts (I) belastet
vgl.
schaftangehörig,
schafteigen
- die ... der gemeind zustehende schaft-pflichtige laͤndereyen ... [sind] zu restituiren18. Jh. Cramer,Neb. 100 S. 41Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- weil die guter schaff und dienstpflichtigoJ. CoutLuxemb. I 247Faksimile - in Google Books