Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaf'trieb
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schäftig
Schäftiger
Schaftkorn
Schaftlege
Schäftlein
Schaftmann
Schaftmaß
Schaftmeier
schaftpflichtig
Schaftrente
Schaf'trieb
, m.
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I
Recht, Schafe auf und über bestimmte fremde Grundstücke zu treiben, teils auch mit Weiderecht; auch der Vorgang selbst (Beleg 1621)
bdv.:
Schäfereigerechtigkeit
- [die Duderstädter] ziehen auch zu sich die schoftryb daselbsnach 1460 DuderstadtUB. 223Faksimile - in Google Books
- der schaaftriebe halben soll dem ambtmann ... befohlen werden ... niemand weiters zu beschwern1535 EgerChr. 377
- [der Kaiser bestätigt den Herren von A.] schaf- und vichtrib, höltzerei, huetterei, wunnen und waiden1544 AdelsheimStR. 641Faksimile (ca. 69 KB)
- daß sie [schaͤffer] sich aller jungen haͤw in waͤlden ... mit dem schaafftrib enthaltenWürtLO. 1621 S. 831Faksimile - in Google Books
- H.V. schäffer [hat] der gemeind S. ihren schafftrieb abbestanden1678 KirchheimW. 198
- diejenige, welche einen schaftrieb in die ... allgemeine landshinterwaldungen erweislich herbracht haben, sollen über die ihnen zukommende zahl nicht eintreiben1737 AnnNassau 67 (1956) 156
- der schaftrib hat nicht einerlei gerechtsame1757 Estor,RGel. I 493Faksimile (ca. 195 KB)
- von einschraͤnckung des schaaftriebs und blumen-besuchs1761 Cramer,Neb. 23 S. 102Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- ob sie, aecker-beguͤtherte, sich der mit weyd-gerechtigkeit und schaaftriebe nach anzahl ihrer aecker bis daher bedienen wollen oder nicht1768 Cramer,Neb. 78 S. 108Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- wegen dem schaftrieb und bewaidung dienen die ... vorhandenen recesse ... zur richtschnur, nach welchen sonderbar niemanden erlaubt sein solle, seine schafe allein zu hüten1795 WürtLändlRQ. I 396Faksimile (ca. 55 KB)
II
Gelände, für das der Schaf'trieb (I) gilt
bdv.:
Schaftrift (II)
- das der schafftrieb weiter nit biß an die Hardt gehe1597 KirchheimW. 87