Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafweide

Schafweide

, f.

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I Weideplatz für Schafe
  • wenn eine schafsweide an einen ... ausländer vermietet werden will, so muß hievon ... anzeige bei dem ... metzgerhandwerk ... gemacht werden
    1793 Rottweil/QNPrivatR. II 2 S. 435
  • wann von der burgerschaft die schafweide nicht völlig beschlagen, alsdann was frembde schaf darauf angenommen werden könnten
    oJ. Hornberger,Schäfer 230
II Weiden der Schafe, auch das Recht dazu
  • die schauff-waid ist diser zit verlühen umb 25 guldin
    um 1480 HohenzollJh. 19 (1959) 104
  • daß den hofleuten die schafweide in den holzungen anders nicht als forstordnungsmäßig gestattet werde
    18. Jh. Michel,ForstTrier 23
  • wo gutsherr und gemeinden schafweide ausuͤben, reguliren statute das verhaͤltniß
    1824 Mittermaier,PrivR. 155
unter Ausschluss der Schreibform(en):