Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafwolle

Schafwolle

, f.

Wolle von Schafen
  • daß alle schafwolle, die in unserer marggraveschaft ... verkauft wurdt, ... gewogen und verzollet werden solle
    BadLO. 1495 § 34
  • daß alle crays staͤnd in ihren gebieten ihr ... aufsehen haben sollen, den aufkauff und verfuͤhrung der schaaff-wolle ... zu verhuͤten und abzustellen
    1616 Moser,StaatsR. 32 S. 148
unter Ausschluss der Schreibform(en):