Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schalksnarr
Artikel davor:
Schalksgroschen
schalkhaft
schalkhaftig
schalkhaftiglich
Schalkhaus
Schalkheit
(Schalkigkeit)
Schälkin
schälkisch
schalklich
Schalksnarr
, m.
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berufsmäßiger Possenreißer, auch in Diensten eines Hofes; die umherziehenden Schalksnarren gelten als ehrlos
- von den schalcksnarren. von deren wegen, so sich narrheit annehmen ... ordnen wir, wo jemands dieselben haben will, daß er dieselbigen halte, daß sie andere unbelaͤstiget lassen. es soll auch niemands einigem mann oder frauen, der oder die nicht in sein brod gehoͤrig, weder schild, wappen, ring, oder dergleichen ... gebenRPO. 1530 Tit. 36 § 1
- dann er [eeman] nit ainen jegklichen, den ehr bey seinem weib im ehebruch begreifft ertoͤdten mag, sonder allein die so gerings stands vnd leümadts, als die kupler, die schalcksnarren, die freyharten, die pfeiffer vnd singer1544 Perneder,Malef. 12rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- schalcks narren. die jenigen, so von gott ... mit guetem verstand begabt und sich doch in wiertsheusern oder anderer ortn narheit annemen und vil unnutzer wort gebrauchen [sollen bestraft werden]1553 OÖsterr./ÖW. XII 617
- mit heuchlerey die leut ich blendt, drumm man mich ein schalcksnarren nennt1568 Ständebuch Bl. g
- [Übschr.:] von schalcks-narrn. ... von derenwegen, so sich narrheit annehmen wollen ... wo jemands dieselben haben will, daß er sie halte, daß sie andere unbelaͤstiget lassen. es soll auch niemands einigen mann, oder frauen, der oder die nicht in sein brod gehoͤrig, weder schild, wappen, ring oder dergleichen anhenckenRPO. 1577 Tit. 29 § 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- die maulenstoßer, mußiggänger, frembde und ohnbekante welsche starcke und nackende bettler, beutelschneider, gauchler, schalcks narren, lotterbuben und cuygener [zählen zu den Bettlern]1604 Korsch,StrRKöln 120
- spielleuth, schalcksnarren, freyhardt, sprecher vnd dergleichen personen sollen auff diesem wehrenden reichstag weder zu fürsten noch deroselben abgesandten gehn, sie werden dann insonderheit darzu beruffen1641 Wüst,Policey III 782
- von schalksnarren, landfahrern, falschen spiehlern, singern, springern, reimensprechern und anderm dergleichen lottergesinde1715 BadLO. 148Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- derjenige wirth, welcher spielleute, saͤnger, pfeiffer, lautenschlager, leyrer, gauckler, sprecher, schalksnarren ... ohne sonderliches ersuchen und begehren der gaͤste, in seinem haus ... ihr spiel vollbringen laͤsset, der solle ... gestraft werden1772 Wagner,Civilbeamte II 49Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
(Schal'korn)
Schalkrede
Schalkschlacht
Schalktum
Schalkung
Schalkweise
1Schall
2(Schall)
schallbar