Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schalm
Artikel davor:
Schalkrede
Schalkschlacht
Schalktum
Schalkung
Schalkweise
1Schall
2(Schall)
schallbar
Schallenleute
(Schallschlag)
1Schalm
, m.
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I
eingehauenes Zeichen an einem Baum; zur Kennzeichnung eines Grenzverlaufs
- [Grenzbeschreibung:] von da dem schalm oder zeichen der bäume nach bis vf ein schüttung1559 PomesanienUB. III 336
- [haben wir] die schoͤnoische heyde vom huffschlage mit schalmen abgemahlet1595 HistBeitrPreuß. I 234Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die grentzen nur an etlichen orten ... mit mahlbäumen bezeichnet, in den heiden aber schalme und zeichen in die bäume gehauen [sind]1651 ProtBrandenbGehR. IV 401Faksimile - in Google Books
- daß ... die graͤnzen mit hauung gewisser schalme und creuze in denen baͤumen ... gemachet [sind]1749 Rabe,PreußG. I 2 S. 238Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schalm ... ein eingehauenes zeichen an einem baume1783 Jacobsson,TechnWB. III 547
II
Flurstück, das durch 1Schalmen (I) abgegrenzt ist
- schalm ... ein stuͤck des herrschafftlichen waldes, das vieh darinnen zu weiden1741 Frisch II 159cFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schalm ... der abgesonderte theil eines waldes, oder auch einer weide, besonders in der mark Brandenburg uͤblich1783 Jacobsson,TechnWB. III 547
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