Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schalmen
Artikel davor:
Schalkschlacht
Schalktum
Schalkung
Schalkweise
1Schall
2(Schall)
schallbar
Schallenleute
(Schallschlag)
1Schalm
schalmen
, v.
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einen Baum kennzeichnen durch Entfernen eines Stücks Rinde, meist zur Festlegung eines Grenzverlaufs
- das geschalmt holtz sol noch in diesem jare abgehawen werden1543 Fidicin II 368
- schalmen ... von einem baume ein stuͤck von der rinde abhauen, um ihn zu zeichnen, womit die graͤnzen gewisser oerter und bezirke bezeichnet werden1783 Jacobsson,TechnWB. III 547
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Schalrad
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1schaltbar
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1Schaltgeld