Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schalrecht

Schalrecht

, n.

Recht einer Gemeinde, eine Schal zu betreiben, auf der geschlachtet wird
  • vorbehalten jenige ... so ein bewilligtes schaal-recht ... den fleisch-schätzern vorweisen könten
    1693 BernMand.
  • [Antrag auf] conceßion zu errichtung eines schaalrechtens 
    1770 LaupenAmtsbez. 386
  • [Schlacht- und Verkaufsgenehmigung für die Bauern und Wirte auf dem Land] zumal ... keine eigentliche schalrechte existieren
    1814 Niedersimmental 239