Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schalschatz

Schalschatz

, m.

Essen auf Kosten des Bräutigams bei Abschluss des Ehevertrags
vgl. Schatz (V)
  • weil auch ... eingerißen, das kunftige eheleut alsbald nach gehaltenen schalschatz ... beieinander leben und wohnen
    1624 BeitrEssen 48 (1930) 292