Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schalte/schalten

Schalte

, f., m., Schalten, f.
I Stange zum Fortstoßen eines Schiffes
II offener Kahn, Nachen, der gestakt wird
I schieben, fortstoßen
II ein Schiff mit einer Schalte (I) fortbewegen, lenken, (stromaufwärts) staken
III jn. aus etwas drängen, verstoßen, ausschließen
IV etwas wegschaffen, abtrennen
V nach Belieben verfahren, eigenverantwortlich handeln; insb. in der Paarformel schalten und walten ohne Einschränkung über etwas verfügen; schaltende und waltende Hand freie Verfügungsgewalt