Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schalte/schalten
Artikel davor:
Schallenleute
(Schallschlag)
1Schalm
schalmen
Schalrad
Schalrecht
Schalschatz
Schalt
1schaltbar
2schaltbar
Schalte
, f., m., Schalten, f.I Stange zum Fortstoßen eines Schiffes
II offener Kahn, Nachen, der gestakt wird
schalten
, v.I schieben, fortstoßen
II ein Schiff mit einer Schalte (I) fortbewegen, lenken, (stromaufwärts) staken
III jn. aus etwas drängen, verstoßen, ausschließen
IV etwas wegschaffen, abtrennen
V nach Belieben verfahren, eigenverantwortlich handeln; insb. in der Paarformel schalten und walten ohne Einschränkung über etwas verfügen; schaltende und waltende Hand freie Verfügungsgewalt
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1Schaltgeld
2Schaltgeld
Schaltjahr
Schaltjahrzins
Schaltkönig
Schaltung
Scham
scham
Schämde