Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schandbild

Schandbild

, n.

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auch Schandenbild 
wie Schandgemälde 
  • das schandenbild der welt
    1522 LutherGesAusg. I 10, 3 S. 336
  • des verbrechens der schmaͤhung wird ... schuldig erklaͤret, der ... ein schandbild oder eine schmaͤhschrift ... verbreitet
    1787 HdbchÖstGes. XIV 891