Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schandbühne

Schandbühne

, f.

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wie Pranger 
  • soll diese dirne ... eine stunde lang mit aufgehefteten zettel ,bedientenhure' auf die schandbühne gestellt werden
    1601/1788 WürtLändlRQ. II 553
unter Ausschluss der Schreibform(en):