Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schande

Schande

, f.
I Verhalten, das js. Ansehen erheblich schadet, dessen Ehre verletzt; Schandtat, insb. in sexueller Hinsicht; in Wendungen mit richten und heben Unfrieden stiften, Streit beginnen
II Ehrlosigkeit, Ehrenminderung, schlechtes Ansehen, insb. infolge einer Straftat oder Verurteilung; Zustand der sittlich-moralischen Verdorbenheit; böser Leumund (I 3); Buch der Schande wie Schandbuch (II) (Beleg 1781)
III (von anderen herbeigeführte) Ehrenkränkung oder Ehrverletzung bis hin zur Entehrung; (durch andere herbeigeführter) Zustand des Verletztseins in der eigenen Ehre oder des Entehrtseins
IV Zustand des Zerstörtseins oder der Verdorbenheit einer Sache, in der Wendung etw. zu Schanden bringen, machen etw. in einen schlechten Zustand bringen, etw. unbrauchbar machen (Beleg vor 1400), verderben
V Geschlechtsteil