Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schandgedicht

Schandgedicht

, n.

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Schrift oder mündlicher Vortrag mit ehrverletzendem Inhalt
  • einen unötigen gegen anschlag ..., darin er ... das angedeute schandgedichte und famos libel nicht billiget
    1593 Hupp,Scheltbriefe 85
  • daß sich keiner einigs schmeh- und schand-gedichts gebrauche. im fall aber jemand daruͤber ungehorsam befunden, daß derselbig ... zu gleichmessiger straff gehalten werde, ... solch schmeh- und schand-gedicht, so es muͤndlich beschehen, fuͤr dem gericht offentlich ... zuwiederruffen
    1696 JülichPolO. 63
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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