Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schandhaftig

schandhaftig

, adj.

auch schändenhaftig 
verwerflich, böswillig, beleidigend
  • das M.W. der obilhandelunge und schanthaftigen wort, domit er den gnanten M.F. noch ynnehalde seiner schulde gelestert und gesmehet hath, bekentlich gewest ist
    1490 RechterWeg II 702
  • sollen ... diejenigen aber mit gotteslästerung und schwerem fluchen und schändenhaftiger nach gestalt der sach abgestraft werden
    1600 (Hs. 1761) WürzbDiözGBl. 25 (1963) 157