Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schandhaube

Schandhaube

, f.

eine auffällige Kopfbedeckung als Strafe für Frauen, die sich lasterhaft verhalten haben
  • dann daselbs wer gewondlich, so ein junckfrau oder frau ettwas hanndlet, das nicht erlich sein solt, das man ir darumb ein hauben schicket, die man hieß ein schannthauben 
    ProtBKammerger.(1465/80) 762
unter Ausschluss der Schreibform(en):