Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schandkette

Schandkette

, f.

ein Schandgerät in Form einer Kette; oft mit Schandsteinen versehen
  • [dass] alle diejenigen, so mit dem hammer und isen arbeiden, zu der schandketten arbeidt leisten sollen mit einem schlage
    1620 Plön/Gengler,StRA. 135
  • [die Strafe der] die leistung oͤffentlicher arbeiten kann bey beschwerenden umstaͤnden durch ein bestaͤndiges tragen einer eisernen krone mit einer glocke oder ... durch ein tragen der schandkette ... geschaͤrfet werden
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 131
unter Ausschluss der Schreibform(en):