Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schandmal
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Schandleumde
schändlich
Schandlied
schandlos
Schandmal
, n.
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I
wie 1Schamwunde
bdv.:
Schammal
- ein kampfware oder vleischwunde oder schandmale, die den lemden oder kampfwar wunden am wergelt gegleicht werdenvor 1524 LeipzigSchSpr. 75
- ein oder beide augen aus, die nasen abe, ein wund durch die backen, zunge, ohren abe, vnd alle wunden vnter dem angesichte die das har nicht bedecken kan, das heist ein schandtmal1541 König,Proz. 160v
- begebe sich aber ein freuelthat mit kampffer oder fleischwunden ... fuͤrsetziglich vnd durch arge list, oder schandmal, welche den lembden oder kampfferwunden gleich werden geachtet, [Weich. art. lxxxvj. in glo.] li.ij.art.xvj1541 König,Proz. 158v
- wo einer vmb lembde, kampffbar oder fleischwunden oder vmb schandtmahl ... vor gericht beklagt wuͤrde, so soͤlchs peinlichen geschehe ... so ist des beklagten busse die hand1561 Rotschitz 90vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- offenbahre wunden, schandmahl und dergleichen, sollen an die hohe obrigkeit gebracht werden1770 ZMarienwerder 49 (1911) 56
II
stigmatisierendes Zeichen an einer unbedeckten Stelle des Körpers als Strafe; auch im übertragenen Sinn (Beleg 1712)
bdv.:
Brandmal
- ein brand- und schandmahl, wie man schelmen und dieben auf die stieren zu brennen pflegt1710 StaatsKlugheit 62Faksimile - in Google Books
- die [Ursache für] schande ist ...: i. wann man von dem richter mit einem schandmahl wegen veruͤbter untat belegt wird (infamia juris) ii. wann eine jede boͤse that, von dem allgemeinen wahn ... fuͤr schaͤndlich gehalten wird (infamia facti). also ist ein schlemmer und vergeuder ... ein schaͤndlicher mann, wann er gleich von der obrigkeit noch nicht bestraffet worden1712 Abele,Gerichtshändel I 615Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)