Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schandwort

Schandwort

, n.

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auch Schändwort 
Beleidigung, Beschimpfung
  • [wenn] einer dem andern unglich tut, ader semeliche wort butet, als scheltwort, drauwort schantwort ader andern frevel
    1415 Thüringen/GrW. VI 103
  • deshalbin ehn ... M.W. vor vil guten leuten mit obilhandelunge und schantworten gelestert hette und gesmehet und an seinen eren czu unschulde vorkurczt
    um 1490 RechterWeg II 701
  • alse hadde he ... veler schmehe- und schandtworde kegen ohne, denn beclagten, mith unwarheit ghebrucket
    1546 LübRatsurt. IV 411
  • solches [Beschwerde] an euer gnaden zue gelangen lassen, habe ich doch das ... verschonet, verhoffend er wehre von solchem bösen ... wesen auch seinen schend- und schmeheworten abstehen
    1588 Smijers,Hofmusik II 115
  • [so sich] auf freikranz oder hassenschießen wider willen schmecht oder schandtworten ereignen sollten, solches die herren schizen ohne ... ein- oder widerred der ... obrigkeit macht haben, abzustraffen
    1654 NeuburgKollBl. 93 (1928) 21
  • [es] ligt also die klag dem beleidigten oder beschaͤdigten ob: darunter werden gezehlt: der diebstahl ... allerhand injurien, schaͤnd- und schmaͤh-wort ... und dergleichen mehr
    1709 Mutach 134
  • es moͤchte sich ... jemand ... mit schaͤnd- und drohworten gegen besagte ... aufseher so widrig verhalten, ein hochloͤbl. rath wuͤrde nicht unterlassen ... vermittels empfindlicher leibesstrafe ... wider die verbrecher setzen zu lassen
    1752/67 Lahner,Samml. 626